Der Fahrer des Kfz darf sich natürlich während der Fahrt einen Film nicht anschauen. Dies ist in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Paragraph 23 Absatz 1 geregelt. Lediglich das Hören von Musik über ein eingebautes Autoradio ist erlaubt. Die Bestimmung Paragraph 23 Absatz 1 gilt allerdings nicht für den Beifahrer und die restlichen Fahrzeug-Insassen. Dennoch wäre es sinnvoll, Kopfhörer beim Schauen von Filmen oder Musik-Hören zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass sich der Fahrer uneingeschränkt auf den Verkehr auf den Straßen konzentrieren kann und nicht abgelenkt wird. Kopfhörer sind jedoch bei den meisten auf den Markt erhältlichen DVD-Playern fürs Auto schon im Lieferumfang dabei.
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