Blogtotal
Home / FAQ / Wie ist die Rechtslage? Dürfen Filme während der Fahrt geschaut werden?

Wie ist die Rechtslage? Dürfen Filme während der Fahrt geschaut werden?

Der Fahrer des Kfz darf sich natürlich während der Fahrt einen Film nicht anschauen. Dies ist in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Paragraph 23 Absatz 1 geregelt. Lediglich das Hören von Musik über ein eingebautes Autoradio ist erlaubt. Die Bestimmung Paragraph 23 Absatz 1 gilt allerdings nicht für den Beifahrer und die restlichen Fahrzeug-Insassen. Dennoch wäre es sinnvoll, Kopfhörer beim Schauen von Filmen oder Musik-Hören zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass sich der Fahrer uneingeschränkt auf den Verkehr auf den Straßen konzentrieren kann und nicht abgelenkt wird. Kopfhörer sind jedoch bei den meisten auf den Markt erhältlichen DVD-Playern fürs Auto schon im Lieferumfang dabei.

Siehe auch

Wie leicht oder schwer ist die Bedienung des DVD-Player fürs Auto?

Die Bedienung des tragbaren DVD-Player fürs Auto ist sehr einfach. Sie kann über die Tastatur …

Cookie-Einstellung

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Auswahl finden Sie unter Hilfe.

Treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren

Ihre Auswahl wurde gespeichert!

Hilfe

Hilfe

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung der verschiedenen Optionen und ihrer Bedeutung.

  • Alle Cookies zulassen:
    Jedes Cookie wie z.B. Tracking- und Analytische-Cookies.
  • Nur First-Party-Cookies zulassen:
    Nur Cookies von dieser Webseite.
  • Keine Cookies zulassen:
    Es werden keine Cookies gesetzt, es sei denn, es handelt sich um technisch notwendige Cookies.

Sie können Ihre Cookie-Einstellung jederzeit hier ändern: Datenschutz. Impressum

Zurück